Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2016 - 1 A 12.16, 1 AV 8.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41533
BVerwG, 24.10.2016 - 1 A 12.16, 1 AV 8.16 (https://dejure.org/2016,41533)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2016 - 1 A 12.16, 1 AV 8.16 (https://dejure.org/2016,41533)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2016 - 1 A 12.16, 1 AV 8.16 (https://dejure.org/2016,41533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,41533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.04.2015 - 1 A 7.15

    Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen rechtskraftfähige verfahrensbeendende

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 1 A 12.16
    Zwar ist das Wiederaufnahmeverfahren seinem Zweck entsprechend, ausnahmsweise aus Gründen materieller Gerechtigkeit nicht mehr anfechtbare Gerichtsentscheidungen aufzuheben, auch gegen der Rechtskraft fähige verfahrensbeendende Beschlüsse statthaft (BVerwG, Beschluss vom 8. April 2015 - 1 A 7.15 - juris Rn. 2).

    Dies gilt für Beschlüsse, mit denen eine Revision oder eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen wurde (BVerwG, Beschluss vom 8. April 2015 - 1 A 7.15 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.05.2016 - 1 A 2.16

    Nichtigkeits- und Restitutionsantrag gegen einen Beschluss des

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 1 A 12.16
    Der Nichtigkeitsantrag der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2016 (1 A 2.16) wird verworfen.

    Sie ist bei zweckentsprechender Würdigung des Begehrens der Antragstellerin als Nichtigkeits- und Restitutionsantrag gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2016 (BVerwG 1 A 2.16) auszulegen.

  • BVerwG, 19.08.2015 - 5 B 49.15

    Prozessunfähigkeit wegen Bestellung eines Betreuers in Rechtsangelegenheiten;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 1 A 12.16
    Der erhobene Nichtigkeitsantrag der Antragstellerin gehört nicht zu solchen Willenserklärungen, weil er mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 1 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 2.15

    Statthaftigkeit eines Nichtigkeitsantrags und Restitionsantrags bzgl. Ablehnung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 1 A 12.16
    Wird der Rechtsbehelf fälschlicherweise als "Klage" bezeichnet, kann ihn das Gericht als "Antrag" auslegen (BVerwG, Beschluss vom 17. März 2015 - 5 A 2.15, 5 PKH 16.15 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.2016 - 1 B 26.16

    Statthaftigkeit einer Beschwerde hinsichtlich Prozessfähigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 1 A 12.16
    Mit diesem Beschluss hat der Senat den Nichtigkeitsantrag der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 2016 (BVerwG 1 B 26.16) als unzulässig verworfen.
  • BVerwG, 04.02.1994 - 6 A 1.93

    Analoge Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) auf

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2016 - 1 A 12.16
    In entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 1 VwGO, wonach eine unzulässige Revision durch Beschluss zu verwerfen ist, ist auch ein unzulässiger Nichtigkeits- und Restitutionsantrag durch Beschluss zu verwerfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1994 - 6 A 1.93 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 27 = juris Rn. 4).
  • BGH, 16.11.2023 - RiSt 1/21

    Verwerfung der Anträge auf Tatbestandsberichtigung und Ergänzung des Urteils als

    Für das Revisionsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung ist anerkannt, dass ein unzulässiger Nichtigkeits- und Restitutionsantrag in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 1 VwGO durch Beschluss verworfen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2016 - 1 A 12.16, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.06.2022 - RiZ 2/16

    Besorgnis der Befangenheit der Richter; Zulassung der Tatbestandsberichtigung mit

    Für das Revisionsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung ist anerkannt, dass ein unzulässiger Nichtigkeits- und Restitutionsantrag in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 1 VwGO durch Beschluss verworfen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2016 - 1 A 12.16, juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht